Anmeldebedingungen
Der Schülertreff Gehrden bietet Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen und Schulformen Hilfe bei der Aufarbeitung des Unterrichtsstoffes, Betreuung der Hausaufgaben sowie gezielte Vorbereitung von Prüfungen.
Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag nachmittags statt. Er kann in kleinen Gruppen mit zwei bis drei Schülerinnen oder Schülern oder als Einzelunterricht erfolgen. Unterrichtstag und -zeit werden in Absprache mit den Eltern festgelegt.
Die Unterrichtsgebühren sind nach Anmeldung monatlich zu zahlen, zuzüglich einer einmaligen Anmeldegebühr. Bei Unterricht, der zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Stunden erteilt wird, erhöht sich der Monatsbeitrag nach Absprache.
In den Ferien ist der Schülertreff Gehrden durchgehend geöffnet; der normale Unterrichtsplan gilt dann aber nicht. Die Termine der Unterrichtsstunden müssen mit der jeweiligen Lehrkraft vereinbart werden und können auch in den Vormittagsstunden stattfinden. Nicht wahrgenommene Ferienstunden können aus organisatorischen Gründen leider nicht nachgeholt werden.
In den Sommerferien ist der Schülertreff Gehrden einen halben Monat geschlossen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Für diesen Zeitraum entfallen die Unterrichtsgebühren.
An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Dieser Unterricht kann nicht nachgeholt werden und es kann auch keine Gebührenermäßigung für die entfallenen Stunden gewährt werden.
Eine aus wichtigem Grund versäumte Unterrichtsstunde kann bei rechtzeitiger Absage (d.h. mindestens 24 Stunden vorher) innerhalb von zwei Monaten nachgeholt werden. Wichtige Gründe sind in diesem Falle Krankheiten, Arztbesuche, schulische Veranstaltungen oder Praktika.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Die Kündigung muss durch eine schriftliche Mitteilung erfolgen, bis einen Monat vor Unterrichtsende, d. h. spätestens am letzten Tag des Vormonats vorliegen und wird schriftlich bestätigt.
Für Kinder und Jugendliche von bedürftigen Familien, die Sozialleistungen beziehen, gibt es auch die Möglichkeit kostenlosen Nachhilfeunterricht zu erhalten. Informationen und Hinweise darüber gibt es unter folgender Web-Adresse: