Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Bildungsgutschein      

Bedürftige Familien können für ihre Kinder Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten.

Ist die Versetzung Ihres Kindes in die nächste Klasse gefährdet, können Sie Lernförderung beantragen,  z. B. in Form von Nachhilfestunden. Voraussetzung dafür ist, dass die Schule bestätigt, dass Ihr Kind die Lernförderung braucht und damit kurzfristig die Schulleistungen verbessert werden können.

Was müssen Sie tun?
Stellen Sie einen Antrag für eine Lernförderung mit der Empfehlung der Schule. Hierfür gibt es ein eigenes Formular.
 
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, können Sie Ihren Antrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter einreichen.
 
Empfänger*innen von Sozialhilfe wenden sich an das Sozialamt ihrer Stadt oder Gemeinde. Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können Sie ihren Antrag zunächst bei der örtlichen Wohngeldstelle oder der Familienkasse abgeben.
 
Nach der Überprüfung und Bewilligung durch die zuständige Behörde erhalten Sie einen Gutschein für Lernförderung (Nachhilfe), den Sie beim Schülertreff Gehrden einreichen müssen. Danach können Sie mit uns die Termine der Nachhilfestunden festlegen.
 
Ausführliche Hinweise sowie Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem Jobcenter oder bei der Region Hannover, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover,
Telefon: 0511 / 616-23377.
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 13:00 Uhr.